Wer haftet bei Kofferverlust?

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Da freut man sich auf seinen Urlaub und dann gibt es am Gepäckband am Flughafen gleich den ersten Schock. Das Gepäck taucht nicht auf und die Koffer sind weg. Wie erhält man nun sein Gepäckstück zurück und was können Reisende tun?

Laut Statistik geht bei Flugreisen nur ein geringer Anteil von transportierten Koffern verloren. Im Jahr 2020 war es laut dem Flugdatenportal Sita nur knapp vier Prozent. 69 Prozent der fehlenden Gepäckstücke waren verspätet und 27 Prozent wurden beschädigt. Trotz der geringen Anzahl an verlorenen Gepäckstücken, bedeutet das für die Betroffenen trotzdem großen Ärger.

Sofort handeln

Sollte der Koffer abhandengekommen sein, sollte man den Verlust sofort melden. Wenn die Reise selbst gebucht ist, ist die Fluggesellschaft der erste Ansprechpartner. Er kann direkt am Flughafen kontaktiert werden. Bei Pauschalreisen sollte man sich schnellstmöglich an den entsprechenden Reiseveranstalter wenden.

Recht auf Schadensersatz

Der erste Gang ist der direkte Weg zur Airline. Hier kann man Koffer mündlich und schriftlich als vermisst melden. Zusätzlich sollte man das Gepäckstück online als vermisst melden. Dieser Schritt muss innerhalb von 21 Tagen vollzogen werden. Danach verfällt die Frist und ein Anspruch auf Schadensersatz. Denn Reisende haben Anspruch auf finanziellen Ausgleich in Form eines Schadenersatzes. Darüber hinaus kann man bei Pauschalreisen auch einen gewissen Anteil des Reisepreises zurückzuverlangen. Die Höhe des Schadensersatzes auf ein Gepäckstück ist auf 1.500 Euro pro Person begrenzt. Kommt das Gepäck am Urlaubsort verspätet an, kann auf Kosten der Airline oder des Reiseveranstalters Ersatzkleidung und Gegenstände wie Zahnbürste oder Duschgel eingekauft werden.

Foto von Markus Winkler von Pexels

Warum werden Koffer am Flughafen foliert?

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