Koffer verloren – was ist zu tun?

Koffer Blog

Die schönste Zeit des Jahres rückt näher: der Urlaub. Doch die Traumreise kann sich unter Umständen zu einem Alptraum entwickeln – wenn auf dem Flug das Gepäck verloren geht. Jedes Jahr verschwinden auf den Flughäfen weltweit Milliarden Koffer und Reisetaschen. Was Betroffene unbedingt beachten sollten, erfahren Sie hier.

Verlust melden!

Gut gelandet warten Sie umsonst auf Ihre Reisetasche oder den Koffer? Dann sollte Sie Ihr erster Weg direkt zum „Lost-and-found“-Schalter oder der Gepäckermittlung des Reiseveranstalters beziehungsweise der Airline führen. Dort sollten Sie eine formelle Verlusterklärung abgeben. Lassen Sie sich diese außerdem schriftlich bestätigen!

Warum direkt am Flughafen den Verlust melden?

Es ist wichtig, den Verlust direkt im Flughafen zu melden. Das macht es für Sie einfacher, nachzuweisen, dass das Gepäck tatsächlich im Zuge der Flugreise verloren gegangen ist. Am „Lost-and-found“-Schalter müssen Sie Ihr Gepäckstück dann nicht nur genau beschreiben. Außerdem werden Sie aufgefordert, Ihr Ticket vorzuzeigen. Dort wurde vor Flugantritt nämlich die Registernummer Ihres Koffers geklebt. Nachdem Sie eine Referenznummer erhalten haben, sollten Sie eine Telefonnummer sowie eine Adresse angeben, an die das Gepäck nachgeliefert werden kann. Normalerweise taucht das verschollene Gepäckstück innerhalb weniger Tage wieder auf.

Was ziehe ich nur an?

Natürlich kann niemand von Ihnen verlangen, Tage lange die gleichen Sachen anzuziehen! Aufgrund dessen kommt die Fluglinie in der Regel für Ihre Einkäufe auf, die durch das verspätete beziehungsweise verschollene Gepäckstück nötig geworden sind. Hierbei gilt jedoch das Schadensminderungsprinzip. Die Airline kommt nur für die nötigsten Ausgaben auf und zahlt nicht für Luxuseinkäüfe. Sie müssen im Nachgang nachweisen können, dass der Einkauf, welcher ersetzt werden soll, tatsächlich notwendig gewesen ist. Aus diesem Grund empfiehlt es sich außerdem, alle Kassenbelege aufzuheben. Diese müssen Sie bei der Fluggesellschaft einreichen um entschädigungsberechtigt zu sein. Als Obergrenze für die Entschädigung gelten etwa 1.100 Euro.

Gewicht beim Gepäck sparen
Größe des Bordgepäcks beachten

Ähnliche Beiträge

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.